Häufige Fragen

 

Basisversicherung
DEFINITION VEREINSMITGLIEDER
 
Definitionsgrundlagen für stimmberechtigte Mitglieder eines Vereins. Bei den stimmberechtigten Mitgliedern stützen sich die USS Versicherungen auf ZGB Art.60+. In diesen Artikeln sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder dargestellt. Bei den Verbänden und Vereinen ist die Definition der stimmberechtigten Mitglieder in den Statuten beschrieben. Die Verantwortung für den korrekten Eintrag bzw. Nachführung der Vereinsmitglieder in die SSV-Admin oder «Mitgliederliste» liegt beim Verein, respektive beim verantwortlichen Mutationsführer.


Im Schadenfall ist der «Eintrag oder Nichteintrag» bezüglich Versicherungsdeckung von grosser Bedeutung.

Diese Regelung gilt für alle Versicherungsnehmer der USS Versicherungen.

 

WELCHE PERSONEN SIND IN DER BASISVERSICHERUNG FÜR VEREINE VERSICHERT?

  • Sämtliche Vereinsmitglieder
  • Teilnehmer und Instruktionspersonal von Jungschützen- und Nachwuchskursen (inkl. Teilnahme an Bundesübungen), einschliesslich Jungschützentreffen und Wettschiessen sowie an Kursen der Nachwuchsförderung im sportlichen Schiessen
  • Übrige Schiessende, welche nicht Vereinsmitglieder sind; ausgenommen Teilnehmer an Schiessanlässen und von Organisationen gemäss Art. 30 (Spezialversicherungen)
  • Mitarbeitende von Schiessplatzorganisationen und Schützenverbänden
  • Personal des in eigener Regie geführten Wirtschaftsbetriebes, inklusive jugendliches Hilfspersonal unter Aufsicht eines Verantwortlichen
  • Voraussetzung ist ehrenamtliche Tätigkeit
  • Eidg. Schiessanlageexperte, Eidg. Schiessoffiziere, Mitglieder von Schiesskommissionen und Sachverständige im Auftrag der USS Versicherungen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe
  • Die Teilnehmer von Chilbi-, End-, Plausch-, Grümpel-, Volksschiessen, Ferienpässen, Nachwuchskursen, Trainings- und Übungsschiessen etc., welche vom versicherten Verein durchgeführt werden

WER BENÖTIGT EINE EIGENE BASISVERSICHERUNG?

  • Verbandslose Vereine
  • Kantonale Match- und Matchunterverbände
  • Kantonale Veteranen- und deren Unterverbände
  • Landesteil-, Bezirks-, Amts-, Regionalverbände oder Ähnliche
  • Schiessanlagenbetreiber mit mehr als einem Verein
  • Organisationen/Ausschüsse, die sich für die Durchführung eines Anlasses/Festivität im Auftrag Dritter oder Ähnlichem verantwortlich zeichnen (Ratsherrenschiessen, Politischen Vereinigungen etc.)

WELCHE SCHIESSEN/ANLÄSSE SIND ÜBER DIE BASISVERSICHERUNG VERSICHERT?

  • Sämtliche Tätigkeiten die im Jahresprogramm aufgeführt sind wie z.B. Chilbi-, End-, Plausch-, Grümpel-, Sau- Volksschiessen, Ferienpässe, Ausflüge, Spalierstehen, Lottomatch, Nachwuchskurse etc.
  • Teilnahme Jugendlicher an Schiess- und Ausbildungskursen
  • Sämtliche Teilnehmer sind über den Anlass versichert

WAS BEINHALTET DIE BASISVERSICHERUNG FÜR SCHIESSANLAGENBETREIBER MIT MEHR ALS EINEM VEREIN?

  • In der Basisversicherung Schiessanlagenbetreiber sind die Tätigkeiten der Betriebskommission, das unentgeltliche arbeitenden Personal der «Schützenstube / Anlagewartes» versichert
  • Deckung nur in eigenständiger Police, keine Deckung in Basisversicherung für Vereine
  • für Schiessanlässe und Spezialversicherungen gelten die gleichen Regelungen gemäss Basisversicherung Vereine
  • Arbeitsleistungen bei Neu- und Umbauten an der eigenen Schiessanlage bis CHF 100'000.00 inkl. Eigenleistungen. Errichten und Rückbau von Festzelten bis zu 100 Sitzplätzen

WAS BEINHALTET DIE BASISVERSICHERUNG FÜR INDOORSCHIESSANLAGEN?

  • In der Basisversicherung Schiessanlagenbetreiber sind die Tätigkeiten der Betriebskommission, das unentgeltliche arbeitenden Personal der «Schützenstube / Anlagewartes» versichert
  • Deckung nur in eigenständiger Police, keine Deckung in Basisversicherung für Vereine

WAS BEINHALTET DIE BASISVERSICHERUNG FÜR VERBÄNDE, ORGANISATIONSKOMITEES, ORGANISATION UND AUSSCHÜSSE?

  • in dieser Basisversicherung sind die Tätigkeiten der Kommission, Vorstand und OK versichert
  • Deckung nur in eigenständiger Police, keine Deckung in Basisversicherung für Vereine

IST DER BETRIEB DER SCHÜTZENSTUBE IN DER BASISVERSICHERUNG MITVERSICHERT?

  • Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für Vereinsanlässe (Ehrenamtliche Tätigkeit) ist über die Basisversicherung gedeckt
Prämienberechnungsbasis

WIE SIND DIE TARIFE DER JAHRESPRÄMIEN FÜR DIE VEREINS-BASISVERSICHERUNG?

  • 1 -30 Mitglieder       CHF 140.00
  • 31- 60 Mitglieder     CHF 170.00
  • 61-100 Mitglieder    CHF 210.00
  • 101-150 Mitglieder   CHF 330.00
  • 151 und mehr           CHF 380.00

WELCHES SIND DIE KRITERIEN DER PRÄMIENBERECHNUNG?

  • Vereine mit SSV-Admin Eintrag: Alle Personen, die in der SSV-Admin unter dem entsprechenden Verein eingetragen sind
  • Passivmitglieder und übrige Adressen werden NICHT berücksichtigt
  • Teilnehmer von Bundesprogrammen werden NICHT berücksichtigt
  • Vereine ohne SSV-Admin Zugang: Mitgliederliste des Vereins, im Schadenfall kann die Mitgliederliste durch die USS eingefordert werden

 

Haftpflicht

WAS BEINHALTET DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR VEREINE / VERBÄNDE / ORGANISATIONEN?

  • Deckung für alle durch den Versicherungsnehmer organisierten Anlässe, welche dem üblichen Jahresprogramm und einer ordentlichen Tätigkeit des VN entsprechen
  • Vereine, welche Bundesübungen durchführen sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen
  • Vereinshaftpflichtversicherungen der Vereine/Verbände bei einer andern Versicherungsgesellschaft ist nicht nötig (Doppelversicherung)
Kasko

SIND SCHÄDEN AN SCHIESSBRILLEN VERSICHERT?

  • Schäden an Brillen und Schiessbrillen sind NICHT gedeckt
Zusatzversicherungen

FÜR WELCHE SCHIESSEN BRAUCHT ES EINE ZUSATZVERSICHERUNG?

  • Schützenfest mehr als 4 (geschossene) Stiche G-300m, P-25/50m, KK-30/50m, Luftgewehr/Luftpistole 10m
  • Nachtschiessen
  • Historische Schiessen
  • für das Schiessen mit stärker geladener Munition als: Ordonnanz-, Kleinkaliber- (22lr) und Sportmunition nach ISSF
  • Betriebsschiessen (Schiessen von Firmen, Parteien, Vereinigungen etc.) unter der Leitung eines der USS angeschlossenen Vereins
  • Transporte mit Militärfahrzeugen

 

Festhaftpflichtversicherung

WANN WIRD EINE ZUSÄTZLICHE FESTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG BENÖTIGT?

Bei einer Festwirtschaft über 100 Plätze vermittelt die USS ein Produkt der Vaudoise, wenn zusätzliche Räumlichkeiten wie z.B. Festzelt während des Schiessanlasses (Schützenfest) errichtet werden

Rechtsschutzversicherung

WELCHE PAKETE BIETET DIE USS ÜBER DIE ORION AN?

Rechtsschutz für die Schiesstätigkeit CHF 40.00

Rechtsschutzversicherung für den Verein und deren Mitglieder. Dieses Produkt beschränkt sich ausschliesslich auf den Schiessbetrieb. «Besonderer Schutz für die Schützenmeister»

Rechtsschutz Komfort (inkl. Schiesstätigkeit) für Schützenvereine CHF 155.00

Rechtsschutzversicherung für Vertrags-, Nachbarschafts-, Schadenersatzrecht und Strafverteidigung. Der Versicherungsschutz deckt folgende Rechtsgebiete ab:

  • Schadenersatzrecht: Geltendmachung von zivilrechtlichen ausservertraglichen Schadenersatz-Ansprüchen für Sachschäden am Schiessstand bzw. Vereinslokal. Beteiligung des Versicherten im Strafverfahren als Zivilkläger, sofern eine solche Intervention notwendig ist um Ansprüche geltend zu machen. Diese Deckung gilt auch gegen Vereinsmitglieder
  • Nachbarrecht: Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schiesslärm oder Lärm an Vereinsanlässen mit Nachbarn oder der Gemeinde
  • Subventionsstreitigkeiten: Geltendmachung von Subventionsbeiträgen gegen den Bund, Kanton oder die Gemeinde wegen der Verweigerung solcher Beiträge für die Fortsetzung des Schiessbetriebs notwendigen Scheibensanierungen
  • Strafverteidigung: Rechtswahrung in einem gegen den Versicherten gerichteten Strafverfahren wegen der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes
  • Waffenerwerbsschein inkl. Beschlagnahme der Waffe: Versichert ist das Administrativverfahren im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Verweigerung des Waffenerwerbsscheins, inkl. Beschlagnahme der Waffe, auf Grund der fahrlässigen Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes

 

Ausländer

Wie ist der Versicherungsschutz für Ausländer oder im Ausland lebende Schweizer geregelt?

(Grundlagen RspS Art. 67)

  • Die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ordonnanzgewehren, -pistolen und -revolver sowie Ordonnanzmunition wird durch den SSV in Absprache mit dem VBS geregelt
  • Ausländische Staatsangehörige, die nicht Mitglied eines einem KSV/UV angeschlossenen Vereines sind, können mit Sportgeräten an Schiessanlässen des SSV teilnehmen, wenn sie über ihren Verein in der Schweiz oder im Ausland beim SSV lizenziert sind
  • (AVB/USS Abs. 12) Ausländische Staatsangehörige, welche in keiner Unfallversicherung gemäss schweizerischem Recht versichert sind, sind von der Unfalldeckung ausgeschlossen

Beispiele von Mitgliedern:

  1. Im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige, die in einem Verein in der Schweiz mitmachen
  2. Im Ausland lebende ausländische Staatsangehörige, die in einem Verein in der Schweiz mitmachen
  3. In der Schweiz lebende ausländische Staatsangehörige, die in einem Verein in der Schweiz mitmachen

Haftpflichtversicherung

  • Mitglieder 1,2,3 sind versichert

Unfallversicherung:

  • Mitglied 1 und 2 sind nicht versichert
  • Mitglied 3 ist versichert
Allgemeines

MUSS EIN VEREIN ALLE ÜBUNGEN AUF DEM SCHIESSSTAND DER USS MELDEN?

  • Nein, der Schiessanlass muss nicht einzeln gemeldet werden. Übungsschiessen gehören zur allgemeinen Vereinstätigkeit
  • Bundesübungen, welche der SAT unterstehen "OS, FS, Jungschützen-Kurse" sind ausnahmslos in der SAT-Admin einzutragen
  • Bezüglich Einträge der übrigen Schiesstage wird auf kantonale Regelungen verwiesen
  • Alle Anlässe des Vereines müssen auf dem Jahresprogramm des Vereins ersichtlich sein (Verweis auf AVB, Art. 2, Abs. 4)

Wo können Schützenmeister-Westen bestellt werden?