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Festhaftpflicht

Einer Festhaftpflichtversicherung bedürfen grössere Anlässe mit einem weiteren Kreis von Funktionären, Besuchern usw. und damit versicherten Personen.

Versichert sind hier insbesonders folgende Personen:

  • Das organisierende Komitee, das mit der Leitung der Organisation, der Verwaltung oder der Aufsicht des Unternehmens oder die mit den Geschäften betrauten Personen in ihren Verrichtungen für die versicherten Feste.
  • Alle anderen aktiven Mitglieder oder aktiven Teilnehmer, die in einer Festorganisation sowie an den Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten mitwirken (mit Ausnahme von selbständigen Unternehmen und Berufsleuten wie Unterakkordanten).
Die Festhaftpflichtversicherung wird von der "Vaudoise" übernommen. "Vaudoise" verteidigt die versicherten Personen gegen ungerechtfertigte Ansprüche Dritter und bezahlt, sofern der Versicherte haftbar ist, die ausgewiesenen Ansprüche Dritter.

Schadenbeispiele:

  • Eine Person wird anlässlich eines Festanlasses wegen ungenügender Sicherheitsvorkehrungen (glitschiger Boden, Fehlen eines Geländers oder einer Abschrankung) verletzt.
  • Ist in der Versicherung ein Restaurationsbetrieb enthalten, so muss man mit Personen- und Sachschäden rechnen, die aus dem Verkauf von nicht einwandfreien Esswaren (auch Getränken), durch Beschädigung der Kleider oder Verletzungen auf Grund eines Sturzes eines Gastes eintreten können.
Online Offertanfrage Vaudoise Festhaftpflicht

spreadsheet Antrag Vaudoise Festhaftpflicht (64 KB)

pdf Allgemeine Versicherungsbedingungen Vaudoise Festhaftpflicht (2.98 MB)

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