Festhaftpflicht

Einer Festhaftpflichtversicherung bedürfen grössere Anlässe mit einem weiteren Kreis von Funktionären, Besuchern usw. und damit versicherten Personen.
 

Versichert sind hier insbesonders folgende Personen:

  • Das organisierende Komitee, das mit der Leitung der Organisation, der Verwaltung oder der Aufsicht des Unternehmens oder die mit den Geschäften betrauten Personen in ihren Verrichtungen für die versicherten Feste.
  • Alle anderen aktiven Mitglieder oder aktiven Teilnehmer, die in einer Festorganisation sowie an den Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten mitwirken (mit Ausnahme von selbständigen Unternehmen und Berufsleuten wie Unterakkordanten).

Schadenbeispiele:

  • Eine Person wird anlässlich eines Festanlasses wegen ungenügender Sicherheitsvorkehrungen (glitschiger Boden, Fehlen eines Geländers oder einer Abschrankung) verletzt.
  • Ist in der Versicherung ein Restaurationsbetrieb enthalten, so muss man mit Personen- und Sachschäden rechnen, die aus dem Verkauf von nicht einwandfreien Esswaren (auch Getränken), durch Beschädigung der Kleider oder Verletzungen auf Grund eines Sturzes eines Gastes eintreten können.


Online Antrag Festhaftpflicht

Als Grundlage dienen die besoneren Bedingungen.

Prämienübersicht für Restaurants, Kantinen und Zelte

TREFFEN SIE EINE AUSWAHL

Anzahl Veranstaltungstage*
Anzahl Plätze*

Pauschalprämie

Anzahl Veranstaltungstage 1 Tag bis zu 3 Tage bis zu 5 Tage bis zu 10 Tage
101 bis 500 Plätze CHF 130.00 CHF 240.00 CHF 310.00 CHF 620.00
501 bis 1000 Plätze CHF 150.00 CHF 270.00 CHF 350.00 CHF 660.00
1001 bis 2000 Plätze CHF 200.00 CHF 300.00 CHF 380.00 CHF 680.00
Police erstellen*
Datenschutz*
Besondere Bedingungen