Einer Festhaftpflichtversicherung bedürfen grössere Anlässe mit einem weiteren Kreis von Funktionären, Besuchern usw. und damit versicherten Personen.
Versichert sind hier insbesonders folgende Personen:
- Das organisierende Komitee, das mit der Leitung der Organisation, der Verwaltung oder der Aufsicht des Unternehmens oder die mit den Geschäften betrauten Personen in ihren Verrichtungen für die versicherten Feste.
- Alle anderen aktiven Mitglieder oder aktiven Teilnehmer, die in einer Festorganisation sowie an den Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten mitwirken (mit Ausnahme von selbständigen Unternehmen und Berufsleuten wie Unterakkordanten).
Schadenbeispiele:
- Eine Person wird anlässlich eines Festanlasses wegen ungenügender Sicherheitsvorkehrungen (glitschiger Boden, Fehlen eines Geländers oder einer Abschrankung) verletzt.
- Ist in der Versicherung ein Restaurationsbetrieb enthalten, so muss man mit Personen- und Sachschäden rechnen, die aus dem Verkauf von nicht einwandfreien Esswaren (auch Getränken), durch Beschädigung der Kleider oder Verletzungen auf Grund eines Sturzes eines Gastes eintreten können.